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   BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79   

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https://dejure.org/1981,14441
BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79 (https://dejure.org/1981,14441)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1981 - 4 RJ 137/79 (https://dejure.org/1981,14441)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 137/79 (https://dejure.org/1981,14441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbständige Erwerbstätigkeit - Unbedeutende Einkünfte - Erwerbsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 190
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 6/77
    Auszug aus BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79
    Das hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 6/77 - (BSGE 45, 238 " 241"= SozR2200 5 1247 Nr. 19 s. 32) ent-"" " schieden und eingehend begründet; der erkennende Senat schließt sich dieser Rechtsauffassung nach eigener Prüfung an.

    Der 11, Senat des BSG hat zwar in dem Urteil BSGE 45, 238 eine solche Möglichkeit dahingestellt gelassen, damit also angedeutet, daß er sie nicht von vornherein aus- Vorschrift.

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 5/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der gesetzlichen Regelung der

    Auszug aus BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79
    beide Arten von Arbeit nach unterschiedlichen Kriterien zu beurteilen° Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, daß eine unterschiedliche Regelung für Selbständige und für abhängig Beschäftigte, die wegen der strukturellen Unterschiede geboten ist, nicht beanstandet werden kann (vgl zB Beschluß vom 16. Oktober 1979 - 1 BvL 5/77 - SozR5800 <}4 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 06.05.1971 - BT-Drs VI/2153
    Auszug aus BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79
    Die Bestimmung geht auf den von der CDU eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes über die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige" (BT-Drucks VI/2153) zurück.
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 37/93

    Selbständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeitsrente aus

    Das Gesetz enthalt entgegen der Ansicht der Revision keine widerlegliche Vermutung, ein selbständig Erwerbstätiger sei in der Regel nicht eu (BSG 51, 190 = SozR 2200 § 124 Nr. 32).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß § 24 Abs. 2 Satz 3 AVG nicht gegen das Grundgesetz ( GG ) verstößt (BSGE 51, 190, 19 = SozR 2200 § 1247 Nr. 32 unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht in SozR 5800 § 4 Nr. 1).

    Da die Ausschlußklausel weder auf den Umfang der persönlichen Mitarbeit des Versicherten in seinem Unternehmen noch auf die dadurch erzielten oder erzielbaren Einkünfte abstellt, hat das BSG es schon immer für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit i.S. von Satz 3 aaO. ausreichen lassen, wenn auf den Geschäftsbetrieb gerichtete Handlungen im Namen des Versicherten vorgenommen werden; es genügt, daß er kraft seiner Stellung im Unternehmen jedenfalls auf die maßgeblichen Entscheidungen Einfluß nehmen kann; er kann sein Unternehmen auch durch Dritte betreiben lassen (stellvertretend: BSGE 45, 238 = SozR 2200 § 1247 Nr. 19; BSGE 51, 190 = SozR 2200 § 1247 Nr. 32; SozR 2200 § 1247 Nr. 34; BSGE 55, 254 = SozR 5550 § 2 Nr. 11; KassKomm-Niesel, SGB VI , § 44 Rz. 23 bis 26; Meyer GK SGB VI , § 47 Rz. 40 ff.; alle mwN).

  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 50/81

    Gütergemeinschaft - Selbständige Erwerbstätigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) mehrfach entschieden hat (BSGE HS, 238, 2u1 : SozR 2200 5 12h? Nr. 19; BSGE 51, 190 : SozR 2200 5 12h? Nr. 32; SozR 2200 5 12u7 Nr. 3H; SozR 2200 5 12u7 Nr. 37) übt derjenige Versicherte eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, auf dessen Namen und Rechnung auf einen Geschäftsbetrieb gerichtete Handlungen vorgenommen werden.

    In diesem Zusammenhang wird bereits im Urteil des BSG vom 12. Februar 1981 (BSGE 51, 190, 191 : SozR 2200 5 12"? Nr. 32) zutreffend darauf hingewiesen, daß das Betriebsergebnis kein geeignetes Kriterium darstellt, um danach die Erwerbsfähigkeit eines Selbständigen beurteilen und mit der eines unselbständig Beschäftigten vergleichen zu können.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - L 12 RA 115/04

    Erwerbsunfähigkeit; Ausschluss wegen selbstständiger Erwerbstätigkeit;

    20 Für den Ausschluss des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit wegen selbständiger Erwerbstätigkeit kommt es nach der Rechtsprechung des BSG weder auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit noch auf die Höhe der erzielten Einnahmen an (Urt. v. 12. Februar 1981 - 4 RJ 137/79 - ; Urt. v. 16. November 1993 - 4 RA 37/93 - ).

    Der Versicherte ist gleichwohl aufgefordert, diesen Rechtsschein erst zu beseitigen, ehe ihm ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zuerkannt werden kann (BSG, Urt. v. 12. Februar 1981 - 4 RJ 137/79 -).

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